WissWB-Portal - Wissenschaftliche Weiterbildung in Deutschland

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FAQs – häufig gestellte Fragen zum WissWB-Portal

Das WissWB-Portal

Wer ist verantwortlich für das WissWB-Portal?

Welche Weiterbildungsangebote finde ich hier?

Wer ist Zielgruppe des WissWB-Portals?

In welchem zeitlichen Rhythmus werden die Bildungsangebote erhoben und bereitgestellt?


Suche im WissWB-Portal

Wie suche ich richtig und effizient?

Was kann ich tun, wenn meine Suche keine Treffer erzielt?

Wann benutze ich die Profi-Suche?

Kann ich mehrere Suchbegriffe miteinander verknüpfen?

 

Für Bildungsanbieter

Wie gelange ich als Bildungsanbieter ins WissWB-Portal?

Wer kann seine Bildungsangebote auf dem Portal veröffentlichen?

Welche Voraussetzungen müssen Bildungsanbieter erfüllen, um in die Anbieter-Datenbank aufgenommen zu werden?

Kann ich als Bildungsanbieter meine Bildungsangebote selber pflegen?

 

Zur Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)

Bildungsfreistellung – Was bedeutet das?

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Wer hat keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir zu?

Was passiert im Krankheitsfall?

Welche Weiterbildungsveranstaltungen berechtigen zur Bildungsfreistellung?

Wie mache ich den Anspruch geltend?

Kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?

 

Zu den Weiterbildungsangeboten

Was sollte ich bei der Auswahl eines Bildungsangebotes beachten?






DasWissWB-Portal

Wer ist verantwortlich für das Portal WissWB ?

Seit 1.1.2007 ist die Arbeitsstelle wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium (DGWF e.V.) für das Portal verantwortlich. Genaueres zu den Ansprechpartner/-innen für die einzelnen Portalbereiche finden Sie unter Impressum/Kontakt.

Welche Weiterbildungsangebote finde ich hier?

In der Datenbank des WissWB-Portals finden Sie ausschließlich Angebote zur wissenschaftlichen Weiterbildung. Gemeint sind Angebote, die im Hinblick auf die Adressatengruppen inhaltlich und didaktisch-methodisch auf Hochschulniveau entsprechend aufbereitet sind sowie das spezifische Zeitbudget Berufstätiger berücksichtigen. Wissenschaftliche Weiterbildung knüpft in der Regel an berufliche Erfahrungen an, setzt aber nicht notwendigerweise einen Hochschulabschluss voraus. Wissenschaftliche Weiterbildung kann abschlussbezogen (z.B. Zertifikat, Zeugnis, Weiterbildungs-Master) und auch nicht abschlussbezogen sein. Sie ist in der Regel berufsbezogen, kann aber auch einem allgemeinen Erkenntnisgewinn dienen.

Für wissenschaftliche Weiterbildung ist das "Primat der Hochschule“ kennzeichnend: Was angeboten wird, wem etwas angeboten wird und wer lehrt, darauf hat die Hochschule bestimmenden Einfluss, unabhängig davon, in welcher Rechtsform der Veranstalter organisiert ist. Alle Anbieter, die im WissWB-Portal vertreten sein möchten, müssen eine entsprechende Selbstverpflichtung unterzeichen.

Wer ist Zielgruppe des WissWB-Portals?

Zielgruppe sind grundsätzlich Personen, die einen ersten Hochschulabschluss vorweisen können bzw. die gerade kurz vor dem Erhalt eines solchen stehen. Aber auch Führungs- und Fachkräfte, die durch ihre Berufserfahrung entsprechende Qualifikationen erlangt haben, gehören ebenso zur Zielgruppe wie Personalverantwortliche, die nach entsprechenden Angeboten für ihre Mitarbeiter/-innen suchen.

In welchem zeitlichen Rhythmus werden die Bildungsangebote erhoben und bereitgestellt?

Die Bildungsanbieter sind generell für die Einstellung ihrer Angebote selbst verantwortlich. Das WissWB-Portal stellt die entsprechende Technik zur Verfügung. Neu eingestellte oder korrigierte, modifizierte Angebote sind umgehend online und können von allen Nutzern/-innen sofort eingesehen werden.

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Suche im WissWB-Portal

Wie suche ich richtig und effizient?

Sie haben zwei Möglichkeiten, passende Veranstaltungen zu finden:

Die Veranstaltungssuche: Geben Sie im Feld "Veranstaltungssuche" (die Sie auf jeder Seite finden) einen Suchbegriff ein. Diejenigen Bildungsangebote, die diesen Suchbegriff als ganzes Wort oder Wortbestandteil enthalten, werden Ihnen angezeigt. Dabei wird die komplette Datenbank mit allen Datenbankfeldern durchsucht. Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Erhalten Sie zu viele Suchergebnisse, klicken Sie weiter zur „Detailsuche“. Dort können Sie durch die Auswahl zusätzlicher weiterer Kriterien (z.B. Themenbereiche, Abschluss) Ihre Suche weiter einengen.

Detailsuche: Hier können Sie Ihre Suche sehr genau einengen: Starttermin, Preis, Adressaten, Themenbereiche, Abschluss, Zugangsvoraussetzungen, Ort und Anbieter. Darüber hinaus bietet Ihnen die "Detailsuche" eine Freitextsuche im der Veranstaltungsbeschreibung. Bedenken Sie jedoch: Wenn Sie in allen feldern Angaben machen, kann es sein, dass keine Veranstaltung allen Kriterien entspricht. Sie sollten dann Ihre Anfrage etwas allgemeiner stellen.

Was kann ich tun, wenn meine Suche keine Treffer erzielt?

Sollten Sie einmal keine Treffer erzielen, könnte dies folgenden Grund haben:

Es liegen zu Ihrer Auswahl zurzeit keine Datensätze vor (Thema wird nicht angeboten, die gewählte Einrichtung bietet das Seminar nicht an etc.)

In diesem Fall kann es helfen, Ihre Vorgaben auf folgende Punkte hin zu überprüfen:

Sind mehrere Stichworte eingegeben worden?
Versuchen Sie es zunächst mit nur einem! (Vermeiden Sie Bindestrich-Wörter!)
Ist das Stichwort korrekt geschrieben?


Sind mehrere Suchkriterien miteinander kombiniert worden (Stichwort, Maßnahmeart und Veranstaltungsort)?
Suchen Sie zunächst nur nach dem Stichwort innerhalb der Freitextsuche und schauen Sie dann, ob von diesen Angeboten auch welche berufsbegleitend angeboten werden bzw. an einem gewissen Ort stattfinden. Ist vielleicht ein Suchkriterium aus Versehen aktiviert, was Sie gar nicht wollten? Im Zweifelsfall können Sie Ihre "Suche verfeinern".

Wann benutze ich die Detailsuche?

Die "Detailsuche" erlaubt Ihnen die Suche nach Angeboten mithilfe zahlreicher detaillierter Kriterien, z.B. nach einem konkreten Abschluss, nach frühestem Beginn oder Zugangsvoraussetzungen. Seien Sie sich aber bewusst, dass Sie nur die Angebote finden, die auch entsprechend detailliert beschrieben sind. Nicht alle Anbieter nutzen alle Felder der Datenbank, um ihre Angebote umfangreich und genau darzustellen und verschlagworten diese nicht immer innerhalb der entsprechenden Rubriken. Sinnvoll ist der Einsatz der Profi-Suche, wenn Sie bei der ersten Suche sehr viele Treffer erzielt haben (z.B. zum Thema "Betriebswirtschaftslehre"). Mit den zur Verfügung stehenden Auswahlmöglichkeiten der Profi-Suche können Sie nun die Suche gezielt verfeinern (z.B. Suche nach einem Betriebswirtschaftskurs, als Blockveranstaltung, für Einsteiger/-innen).

Kann ich mehrere Suchbegriffe miteinander verknüpfen?

Ja, bei der Stichwortsuche können Sie mehrere Suchbegriffe eingeben (mit einem Leerzeichen voneinander getrennt). Sie können dann wählen „Alle Wörter“ oder „eines der Wörter“. Aber auch alle anderen Rubriken der „Detailsuche“ („Veranstalter“, „Themenbereiche“ etc.) lassen sich miteinander kombinieren, auch innerhalb der Rubriken können Sie mehrere Begriffe anklicken. Aber: Nicht immer nutzen die Anbieter die zahlreichen Differenzierungsmöglichkeiten innerhalb der WissWB-Datenbank. Die meisten Suchergebnisse lassen sich deshalb grundsätzlich über die Freitextsuche erzielen.

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Für Bildungsanbieter

Wie gelange ich als Bildungsanbieter ins WissWB-Portal?

Wenn Sie noch nicht als Bildungsanbieter in der Weiterbildungsdatenbank des WissWB-Portals integriert sind, können Sie über die Kontaktseite per E-Mail ein entsprechendes Antragsformular anfordern. Über die Kontaktseite können Sie sich auch über alle anderen Konditionen informieren lassen und erhalten die aktuellen Media-Daten.

Welche Voraussetzungen ein Bildungsanbieter erfüllen muss, erfahren Sie hier.

Wer kann seine Bildungsangebote auf dem Portal veröffentlichen?

Grundsätzlich jede Hochschule in Deutschland, welche die erwünschten Voraussetzungen erfüllt und daran interessiert ist, das WissWB-Portal als Marketinginstrument zu nutzen.

Welche Voraussetzungen muss der Bildungsanbieter erfüllen, um in die Anbieter-Datenbank aufgenommen zu werden?

Wir prüfen nur solche Anbieter auf, die wissenschaftliche Weiterbildung im Hochschulkontext anbieten. Ausgeschlossen sind Antragsteller, die die sektenähnlichen Organisationen und/oder Sekten nahe stehen oder angehören (z.B. Scientology, Avatar, HumanPower o.ä.), sowie Anbieter, die menschenverachtende, sexistische, rechts- oder linksextreme Inhalte propagieren.

Weiterhin schließen wir Anbieter von der Aufnahme in das WissWB-Portal aus, wenn sie mit ihren Angeboten die Rechte Dritter beeinträchtigen, gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Ferner prüfen wir, ob der Antragsteller mit seinen Veranstaltungen inhaltlich den Erfordernissen vom WissWB-Portal entspricht: Das WissWB-Portal ist eine ausschließlich auf die wissenschaftliche Weiterbildung spezialisierte Datenbank. Anbieter, die nicht das "Primat der Hochschule" erfüllen, können nicht aufgenommen werden. Alle Anbieter müssen eine entsprechende Selbstverpflichtung unterzeichnen, die Sie von der WissWB-Site downloaden können: Download Selbstverpflichtung WissWB-Portal.

Kann ich als Bildungsanbieter meine Bildungsangebote selber pflegen?

Ja, nach der Freischaltung durch den Administrator und der Übersendung Ihres persönlichen Passwortes. Sie sind selbst verantwortlich für die korrekte, inhaltliche Darstellung Ihrer Angebote sowie deren Aktualität. Die WissWB-Redaktion prüft allerdings in regelmäßigen Abständen die (formale) Korrektheit der Eintragungen.

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Zur Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)

Bildungsfreistellung - Was bedeutet das?

Bildungsfreistellung oder "Bildungsurlaub" bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Geregelt ist dies in einem entsprechenden Ländergesetz. Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Beschäftigten (Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte eines Bundeslandes). Als Beschäftigte gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.

Bildungsfreistellung kann erst nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis beansprucht werden. Dieser Zeitraum wird als "Wartezeit" bezeichnet.

Wer hat keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung?

Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie Soldaten und Zivildienstleistende haben keinen Anspruch. Für diesen Personenkreis gelten Sonderregelungen des Bundes.

Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir zu?

Grundsätzlich soll allen Beschäftigten die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildungsveranstaltung ermöglicht werden. Der Freistellungsanspruch beträgt deshalb fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird. Wird mehr gearbeitet, so erhöht sich der Anspruch entsprechend.

Was passiert im Krankheitsfall?

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung bleibt auch dann bestehen, wenn Sie während einer Weiterbildungsveranstaltung erkranken. Das gilt für die Tage, an denen Sie wegen Arbeitsunfähigkeit nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten und sich die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen ließen.

Welche Weiterbildungsveranstaltungen berechtigen zur Bildungsfreistellung?

Sie haben die Möglichkeit, Bildungsfreistellung für Veranstaltungen der beruflichen, politischen oder auch der allgemeinen Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine Veranstaltung handelt, die von der entsprechenden Länderbehörde staatlich anerkannt wurde. Die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung unterliegt der freien Wahl der Beschäftigten. Veranstaltungen mit dem Zusatz "nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung" sind einem Teilnehmerkreis vorbehalten, der einen beruflichen Bezug zum Thema der Veranstaltung herstellen kann.

Wie mache ich den Anspruch geltend?

Die Absicht, Freistellung, d.h. Bildungsurlaub zu beanspruchen, müssen Sie so früh wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung, dem Arbeitgeber mitteilen. Die Frist ist notwendig, um einen geregelten Betriebsablauf bei Abwesenheit von Beschäftigten sicherzustellen. Bei der Geltendmachung (am besten schriftlich) ist auf die Anerkennung durch die entsprechende Länderbehörde hinzuweisen. Bitte lassen Sie sich deshalb bei allen Veranstaltungen von dem Anbieter versichern, dass die von Ihnen ausgewählte Veranstaltung auch tatsächlich anerkannt ist. Der Veranstalter sollte Ihnen gegebenenfalls eine Kopie des Anerkennungsbescheides als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber übersenden.

Die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung ist dem Arbeitgeber auf Wunsch nachzuweisen. Deshalb lassen Sie sich bitte nach Veranstaltungsende eine Teilnahmebescheinigung aushändigen.

Kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?

Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn betriebliche bzw. dienstliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Das bedeutet, nur wenn ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht gewährleistet ist, kann Ihnen die Teilnahme versagt werden. Der Arbeitgeber hat Ihnen unverzüglich die Ablehnung schriftlich unter Angabe des Grundes mitzuteilen.
Bei einer Ablehnung soll der Betriebs- oder Personalrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. nach dem Mitbestimmungsgesetz beteiligt werden.

Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht. Wurde die Freistellung für das laufende Kalenderjahr versagt, ist der Anspruch auf das folgende Jahr zu übertragen. Versagungsgründe können dann nicht mehr entgegengehalten werden.

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Zu den Weiterbildungsangeboten

Was sollte ich bei der Auswahl eines Bildungsangebotes beachten?

Das richtet sich hauptsächlich nach Ihren Interessen und Prioritäten. Aus Sicht einer qualitativen Prüfung sollten Sie darauf achten, dass das Angebot gut und detailliert beschrieben ist. Das erleichtert auch Ihnen die Bewertung des Angebots, ob es für Sie geeignet erscheint oder nicht. Eine Kurzbeschreibung des Kursinhaltes sollte zumindest gegeben sein, ebenso Angaben zu Kursterminen bzw. Kursdauer, ob der Kurs berufsbegleitend oder als Vollzeit-Maßnahme angeboten wird, auch Angaben zu einer möglichen Förderung oder bestimmten Zugangsvoraussetzungen können wichtig sein. In der Infothek unter der Rubrik "Checklisten" finden Sie ausführliche Checklisten für die Auswahl von Bildungsangeboten.

Sollten Sie weiterführende Fragen rund um das WissWB-Portal haben, die Ihnen auf diesen Seiten nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns eine E-Mail E-Mail.


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