Finanzielle Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsteilnehmer
Bundesweit: Die Bildungsprämie
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten von diesem eine eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Weitere Auskünfte sowie Beratungstermine erhalten Sie unter:
www.weiterbildunspraemie.info
Tel.: 0800 / 2623000
Hamburg: Der Weiterbildungsbonus
Speziell für Hamburger Unternehmen und deren Beschäftigte gibt es seit November 2009 ein Projekt des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit. Sie fördern mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.
Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden über den „Weiterbildungsbonus“ zu 50 % übernommen - maximal 750 € pro Jahr und Person. Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist.
Weitere Auskünfte:
PUNKT Bildungsmanagement
www.punkt-b.org
Tel.: 040 / 2840783-0
info@weiterbildungsbonus.net
